Spenden oder Stiften sie!

Wir freuen uns über eine Zustiftung und jede Spende. Welche Möglichkeiten sie haben sehen Sie unten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Spendenkonto: Sparkasse Hildburghausen •  BIC: HELADEF1HIL • IBAN: DE69 8405 4040 1180 0124 33

IHRE HILFE – Ihre steuerlichen Vorteile

SpenDEN

Ihre Spenden werden unmittelbar für die jeweilige Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
• Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfrei.

ZUSTIFTUNGEN ZU LEBZEITEN

Ihre Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
• Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.

LETZTWILLIGE VERFÜGUNG

Sie können Ihre Zuwendung an unsere Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
• Eine solche Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

ZUSTIFTUNG DURCH ERBEN

Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich
• Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.

EHRENAMTLICHE MITARBEIT

Für unsere vielfältigen und spannenden Projekte sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unerlässlich und willkommen.

Adresse

Bürgerstiftung Ummerstadt
Markt 13
98663 Ummerstadt

Spenden

Spenden Sie jetzt für die Bürgerstiftung Ummerstadt

Danke!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.