
Die Bürgerstiftung Ummerstadt
Herzlich Willkommen auf der neuen Internetseite der Bürgerstiftung Ummerstadt. Laufend erhalten Sie hier aktuelle Informationen und viel Hintergrundwissen über die Bürgerstiftung Ummerstadt, sowie die zweitkleinste Stadt Deutschlands – Ummerstadt.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Stiftung.
Unsere Projekte
Hier finden Sie alles rund um bestehende und alte Projekte der Bürgerstiftung Ummerstadt.
Aktuelles
Wir halten Sie immer auf dem Laufenden, was in unserem kleinen Städtchen passiert.
Unsere Stadt
Erfahren Sie mehr über die Geschichte und Historie der zweitkleinsten Stadt namens Ummerstadt.

Die Ziele der
Bürgerstiftung Ummerstadt
Zweck der Bürgerstiftung Ummerstadt ist es, die Stadt Ummerstadt und das Leben der Bürger zu fördern und weiter zu entwickeln.
Was wir unterstützen
Mit Engagement und natürlich auch mit dem notwendigen Geld, setzen wir uns ein, um aus guten Ideen erfolgreiche Projekte zu machen.
• Kinder, Jugend und Seniorenarbeit
• Kunst, Kultur und Vereinsarbeit
• Traditionspflege
• Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz
• Erhaltung & Entwicklung historischen Erbes
Alle sind willkommen, jeder kann sich einbringen
Bei uns sind alle Personen willkommen, die sich mit Ummerstadt identifizieren und sich engagieren möchten. Wie dieses Engagement zum Ausdruck kommt ist vielfältig.Zum Beispiel indem sich Menschen mit einer Spende oder einer Zustiftung finanziell an der Bürgerstiftung beteiligen oder sich mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung oder guten Taten in unserer Stiftung einbringen.
SpenDEN
Ihre Spenden werden unmittelbar für die jeweilige Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
• Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte
sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfrei.
ZUSTIFTUNGEN ZU LEBZEITEN
Ihre Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen.
Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden
die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
• Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug
steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG
Sie können Ihre Zuwendung an unsere Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
• Eine solche Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
ZUSTIFTUNG DURCH ERBEN
Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich
• Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.
EHRENAMTLICHE MITARBEIT
Für unsere vielfältigen und spannenden Projekte sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unerlässlich und willkommen.
Adresse
Bürgerstiftung Ummerstadt
Markt 13
98663 Ummerstadt
Spenden
Spenden Sie jetzt für die Bürgerstiftung Ummerstadt
Danke!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.