
Spenden oder Stiften Sie!
Wir freuen uns über eine Zustiftung und jede Spende. Welche Möglichkeiten sie haben sehen Sie unten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Spendenkonto: Sparkasse Hildburghausen • BIC: HELADEF1HIL • IBAN: DE69 8405 4040 1180 0124 33
IHRE HILFE – Ihre steuerlichen Vorteile
SpenDEN
Ihre Spenden werden unmittelbar für die jeweilige Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
• Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte
sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfrei.
ZUSTIFTUNGEN ZU LEBZEITEN
Ihre Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen.
Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden
die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
• Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug
steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG
Sie können Ihre Zuwendung an unsere Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
• Eine solche Zuwendung an die Stiftung ist
vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
ZUSTIFTUNG DURCH ERBEN
Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich
• Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.
EHRENAMTLICHE MITARBEIT
Für unsere vielfältigen und spannenden Projekte sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unerlässlich und willkommen.
Adresse
Bürgerstiftung Ummerstadt
Markt 13
98663 Ummerstadt
Spenden
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung.