LETZTWILLIGE VERFÜGUNG
Sie können Ihre Zuwendung an unsere Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
• Eine solche Zuwendung an die Stiftung ist
vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.