Die Bürgerstiftung Ummerstadt

Herzlich Willkommen auf der neuen Internetseite der Bürgerstiftung Ummerstadt. Laufend erhalten Sie hier aktuelle Informationen und viel Hintergrundwissen über die Bürgerstiftung Ummerstadt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Stiftung.

Unsere Projekte

Hier finden Sie alles rund um bestehende und alte Projekte der Bürgerstiftung Ummerstadt.

Aktuelles

Wir halten Sie immer auf dem Laufenden, was in unserem kleinen Städtchen passiert.

Unsere Stadt

Erfahren Sie mehr über die Geschichte und Historie der zweitkleinsten Stadt namens Ummerstadt.

Unsere Ziele

Zweck der Bürgerstiftung Ummerstadt ist es, die Stadt Ummerstadt und das Leben der Bürger in Ummerstadt zu fördern und weiter zu entwickeln.

Was wir unterstützen

Mit Engagement und natürlich auch mit dem notwendigen Geld, setzen wir uns ein, um aus guten Ideen erfolgreiche Projekte zu machen.

• Kinder, Jugend und Seniorenarbeit
• Kunst, Kultur und Vereinsarbeit
• Traditionspflege
• Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz
• Erhaltung & Entwicklung historischen Erbes

Alle sind willkommen, jeder kann sich einbringen

Bei uns sind alle Personen willkommen, die sich mit Ummerstadt identifizieren und sich engagieren möchten. Wie dieses Engagement zum Ausdruck kommt ist vielfältig.Zum Beispiel indem sich Menschen mit einer Spende oder einer Zustiftung finanziell an der Bürgerstiftung beteiligen oder sich mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung oder guten Taten in unserer Stiftung einbringen.

SpenDEN

Ihre Spenden werden unmittelbar für die jeweilige Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
• Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfrei.

ZUSTIFTUNGEN ZU LEBZEITEN

Ihre Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
• Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.

LETZTWILLIGE VERFÜGUNG

Sie können Ihre Zuwendung an unsere Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
• Eine solche Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

ZUSTIFTUNG DURCH ERBEN

Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich
• Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.

EHRENAMTLICHE MITARBEIT

Für unsere vielfältigen und spannenden Projekte sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unerlässlich und willkommen.

Adresse

Bürgerstiftung Ummerstadt
Markt 13
98663 Ummerstadt

Spenden

Spenden Sie jetzt für die Bürgerstiftung Ummerstadt

Danke!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.